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Bei der Nachlassverwaltung handelt es sich um einen Begriff aus dem Erbrecht. Sie kommt im Todesfall infrage und soll helfen, Klarheit bezüglich des Nachlassanteils zu schaffen, das zur Erbmasse gehört. Daran sind Erbe und Gläubiger interessiert.
Ein Gläubiger ist die Person, die gegenüber dem Verstorbenen eine noch ungedeckte Forderung hat. Durch die Nachlassverwaltung wird die Haftung des Erben in solchen Fällen auf den Nachlass beschränkt und er muss nicht auch mit seinem privaten Vermögen dafür haften. Besonders hilfreich ist die Nachlassverwaltung dann, wenn kein Testament vorhanden ist und der Nachlass unübersichtlich ist.
Was gehört zu den Aufgaben des Nachlassverwalters?
Der Nachlassverwalter soll zuerst die gesamte Erbmasse genau feststellen und eventuelle noch bestehende Schulden begleichen.
Wie kann ich einen Rechtsanwalt zur Nachlassverwaltung beantragen?
Einen Nachlassverwalter kann man sowohl als Erbe als auch als Gläubiger bestellten. Er ist beim Nachlassgericht für die Nachlassverwaltung zu beantragen, an dem Ort, wo der Erblasser zuletzt gewohnt hat. Für die Nachlassverwaltung in Mannheim ist es das Nachlassgericht Mannheim.
Nachlassverwaltung in Mannheim
In allen Fragen der Nachlassverwaltung in Mannheim können Sie sich an Rechtsanwalt Norbert Klein, Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) wenden. Die Kanzlei Rechtsanwälte Norbert Klein & Kollegen besteht seit 1998 und befindet sich unweit vom Mannheimer Wasserturm. Öffnungszeiten gibt es unter raeklein-kollegen.de.
Rechtsanwalt Norbert Klein ist u.a. Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV).