Ganz gleich, ob Sie eine Vorsorge für den Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit treffen, oder Ihren Nachlass regeln wollen, als Rechtsanwalt bin ich ein unabhängiger und zur Verschwiegenheit verpflichteter Berater, der nur Ihren Interessen dienen darf.
Im Streitfall berate und vertrete ich Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Vorsorge- und Betreuungsrechts sowie des Erbrechts und der Vermögensnachfolge.
Treffen Sie eine gute Vorsorge. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.